Transparenz
Transparenz zwischen Leistung und Honorar
Die Bundessteuerberaterkammer fordert von dem steuerlichen Berater, dass die Honorarpolitik konsequent, transparent und zeitnah erfolgen soll. Dabei ist der Transparenz zwischen Leistung und Honorar in der Vergütungsvereinbarung und in der Gebührenrechnung besondere Aufmerksamkeit zu widmen
- Bei originären Tätigkeiten richtet sich die Vergütung nach der Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV)
- Bei vereinbaren Tätigkeiten findet die StBGebV keine Anwendung
Der steuerliche Berater darf nur die Tätigkeiten abrechnen, die vom Steuerberatungsvertrag umfasst sind
Eine unterlassene oder unpräzise Definition der Tätigkeiten, die beauftragt sind und die vereinbarungsgemäß zu honorieren sind, werden zu einem unbegrenzten Haftungsrisiko für den Berater, den
- betriebswirtschaftliche Beratungstätigkeit wird nur geschuldet und honoriert, wenn sie vereinbart ist
- umfassende Hinweis- und Warnpflichten werden übernommen
- fehlende Dokumentation spricht für ein Dauermandat
Alle Beratungsfelder von quomedia basieren auf konkreten Vergütungsvereinbarungen, die Sie als Steuerberater mit Ihren Mandanten vereinbaren können. Auf dieser Basis bauen sich die gesamten Beratungsprozesse und das integrierte Risikomanagement auf. So können Sie sich ganz auf die Chancen Ihrer neuen Geschäftsfelder konzentrieren.