Unabhängig
Absolute Neutralität im Denken und Handeln
Unsere Leistungen erbringen wir ausschließlich unter Beachtung, der für den Steuerberater berufsrechtlichen und bindenden Vorgaben durch die Bundessteuerberaterkammer. So ist es eine Selbstverständlichkeit, dass wir nur auf einer vertraglichen Grundlage tätig werden und uns gegenüber der Kanzlei zur Verschwiegenheit verpflichten. Wir richten unsere Dienstleistung ausschließlich an diesen berufsrechtlichen Normen aus.
Nach § 57 Abs. 1 StBerG hat der Steuerberater seinen Beruf unabhängig, eigenverantwortlich, gewissenhaft, verschwiegen und unter Verzicht auf berufswidrige Werbung auszuüben.
Ihr Mandant vertraut darauf, dass Sie als Steuerberater – in beruflicher, persönlicher und wirtschaftlicher Unabhängigkeit Ihre Entscheidungen eigenverantwortlich treffen,
- die für eine gewissenhafte Berufsausübung erforderlichen sachlichen, personellen und sonstigen organisatorischen Voraussetzungen gewährleistet,
- aufgrund der hohen Zulassungs- und Aufsichtsbedingungen ein hohes Ausbildungsniveau erfüllt, das auch durch die Verpflichtung zu einer kontinuierlichen Fortbildung ständig aktualisiert wird,
- zur Verschwiegenheit gesetzlich verpflichtet ist und ein gesetzliches Auskunfts- und Verweigerungsrecht geltend machen kann,
- ihm anvertraute fremde Vermögenswerte mit besonderer Sorgfalt behandelt, – einem obligatorischen Versicherungsschutz unterliegt, der ihn vor Vermögensschäden bei Beratungsfehlern schützt und
- an eine amtliche Gebührenverordnung gebunden ist, so dass die in Rechnung gestellten Honorare in einem angemessenen Verhältnis zu den erbrachten Leistungen stehen.