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Betriebliche Altersversorgung

Ziel: betriebliche Altersversorgung ist ein Erfolgsfaktor eines Unternehmens


Kooperationspartner


Die Beratung im Bereich der Betrieblichen Altersversorgung ist für den steuerlichen Berater eine Herausforderung aber auch eine Verpflichtung. Zum einen fordern die Mandanten die Meinung des Steuerberaters bei diesem Beratungsthema immer ein und zum zweiten kann der Steuerberater seine Beratungs- und Belehrungspflichten sowie seine Pflichterfüllung nur unter Beachtung der bestehenden Normierungen in diesem Bereich erfüllen. Dies Beratungsfeld teilt sich in zwei Bereiche auf, in Pensionsconsulting für den Unternehmer und in den Bereich der Entgeltumwandlung für die Arbeitnehmer.

Neu ist, dass Finanzdienstleistungsunternehmen keine Rechtsberatung als Nebendienstleistung im Sinne des § 5 RDG erbringen dürfen. Der steuerliche Berater hat seinen Mandanten vor einer nichtigen Rechtsberatung mit all ihren negativen Folgen zu bewahren.

Entgeltumwandlung

Die Betriebliche Altersversorgung muss ein Erfolgsfaktor bei den Mandanten und auch in der eigenen Kanzlei werden. Ziel ist die Optimierung aller Prozesse im Bereich der Betrieblichen Altersversorgung und der Versorgenden. Beratungsansätze sind beispielsweise schon jetzt:

  1. Betrachtung und Bewertung von Sozialversicherungsbeiträgen
  2. Optimierung der Lohn- und Gehaltsstrukturen
  3. Notwendigkeit im Sinne des Unternehmens zur Verbesserung der Akzeptanz und Bereitschaft der Mitarbeiter sich an der Betrieblichen Altersversorgung aktiv zu beteiligen

 

 

 

 

 

Wir konzipieren Ihrer Kanzlei und Ihren Mandanten ein individuelles Internetprotal für die betriebliche Altersversorgung. Der Unternehmer legt die „Spielregeln“ (Tarife, Versicherungsunternehmen etc.) eigenverantwortlich fest. Fordern Sie Ihr eigenes „gopension“-Portal für Ihre Kanzlei an.

Pensionsconsulting

Unser Kooperationspartner Böhm Rechtsberatung für betriebliche Altersversorgung

  1. Mathematische Gutachten
    Durch das BilMoG wird es zukünftig nicht mehr möglich sein, dass der steuerrechtliche Bewertungsansatz für die deutsche Handelsbilanz herangezogen wird. Das Unternehmen wird zukünftig eine zusätzliche Bewertung der Verpflichtung nach BilMoG benötigen.
  2. BAV-TÜV
    Hierbei handelt es sich um eine Kurzstellungnahme zu den bestehenden Versorgungswerken. Oft weisen die Versorgungen eine Unterdeckung aus, die Vertragsgrundlagen entsprechen nicht mehr der aktuellen Rechtsprechung und Gesetzgebung oder die Versorgungskosten sind unnötig hoch. Für die analysierten Problemkreise werden Lösungsmöglichkeiten, Alternativen und Umsetzungsmöglichkeiten aufgezeigt.
  3. Auslagerung von Pensionsverpflichtungen
    Durch Basel II und durch die Internationalisierung erhöht sich der Druck auf die Unternehmen, ihre Pensionsverpflichtung zum Zwecke der Bilanzstruktur auszulagern. Hier gibt es neben den liquiditätsintensiven Durchführungswegen (Pensionsfonds, CTA-Modelle) ggf. auch liquiditätsschonende Alternativen.
  4. Die Administration von mittelbaren Pensionszusagen sind bei den mittelständigen Unternehmen häufig sehr uneffizient, fehlerhaft und unwirtschaftlich. Es gibt die Möglichkeit durch Erweiterung des bestehenden Lohnabrechnungssystems die Leistungsausweise und Unverfallbarkeitsdokumente zu generieren und den arbeitsrechtlichen Anspruch mit der versicherten Lösung automatisch abzugleichen.
Kugel
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