Vergütungsvereinbarung
Ziel: Konzeptionieren einer einfachen, rechtswirksamen und verständlichen
Vergütungsvereinbarung für Steuerberater zur Absicherung zukünftiger und
vereinnahmten Honoraren
Kooperationspartner:

Die Bundessteuerberaterkammer (BStK) fordert vom steuerlichen Berater Transparenz zwischen Leistung und Honorar. Die Honorarpolitik soll nach diesen Vorgaben konsequent, transparent und zeitnah erfolgen.
Weiterhin steigen die Honorarauseinandersetzungen mit dem Mandanten und besonders mit Insolvenzverwaltern. Ebenfalls verzeichnen viele Kanzleien eine zunehmende Steigerung von Außenständen.
Seit der Änderung des § 4 der StBGeBV im Jahr 2009 ist es möglich Vergütungsvereinbarungen mit sonstigen Vertragsregelungen, die üblicherweise mit gesonderten Allgemeinen Auftragsbedingungen vereinbart wurden in einer Vertragsurkunde zu verbinden.
Die Neuregelung des § 4 StBGeBV stellt die Grundlage für eine praktikable und transparente Umsetzung von vertraglichen Vereinbarungen gegenüber dem Mandanten und ist aufgrund der höheren Transparenz jeder Kanzlei zu empfehlen. Die Haftungsrisiken für den Steuerberater mindert sich durch die nun mögliche Zusammenfassung die Gefahr, dass einzelne Vertragsteile nicht wirksam mit einbezogen werden und Vergütungsansprüche wegen Formfehler nicht durchsetzbar sind.
Im Umgang mit den Mandaten ist einer klar verständlichen, möglichst einfachen und transparenten Regelung der Vertragsbeziehung und der Honorarregelung den Vorzug zu geben. Die Unterzeichnung des Mandanten eines praxisfernen "Vereinbarungsbündels" ist nicht mehr notwendig.
Das entwickelte Konzept basiert drauf, dass es nun möglich ist eine Vergütungsvereinbarung als "Vordruck" zu verwenden, in der auch andere Vereinbarungen enthalten sind (AAB-Charakter).